| Rahmenbedingungen |
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Die Anmeldung zu einer Psychomotorischen Therapie erfolgt aufgrund der Empfehlung einer Fachperson (Kindergärtnerin, Lehrperson, Schulpsychologe, Arzt). Die Entscheidung wird am schulischen Standortgespräch, im Einverständnis der Eltern und der Schulleitung getroffen. Das betreffende Kind wird anschliessend an der Psychomotorik-Therapiestelle abgeklärt: Dadurch lässt sich der Entwicklungsstand des Kindes feststellen. Beobachtet werden die Grob- , Fein- und Grafomotorik, sowie das Spielverhalten. Im Gespräch mit den Eltern und weiteren Bezugpersonen wird entschieden, ob eine Psychomotorische Therapie oder allenfalls eine andere Unterstützungsmöglichkeit angezeigt ist. Wird eine Psychomotorische Therapie eingeleitet, findet diese nach der vereinbarten Intensität (Rhytmus) einzeln oder in Kleingruppen statt. Gespräche mit Eltern und anderen Bezugpersonen unterstützen den Therapieverlauf. Die Kosten werden von den Verbandsgemeinden des Bezirks Affoltern getragen. |

