| Abklärung - Therapie |
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Die Anmeldung zu einer Psychomotorischen Therapie wird durch eine Fachperson (Kindergärtnerin, Lehrperson, Schulpsychologe, Arzt) empfohlen oder von den Eltern gewünscht. Der Entscheid für eine Psychomotorische Therapie wird in der Regel am schulischen Standortgespräch (SSG), im Einverständnis der Eltern und der Schulleitung getroffen. Zu Beginn der Psychomotorischen Therapie erfolgt eine detaillierte Abklärung. Der Schulpsychologische Dienst kann auch unabhängig vom SSG zur psychomotorischen Abklärung anmelden. Psychomotorische AbklärungInhalt des Abklärungsverfahrens
Ziel der Abklärung
Spezifische AbklärungKlärung der Handdominanz Wenn unklar ist, ob ein Kind links- oder rechshändig ist, kann die Therapeutin mit Hilfe eines Hand-Dominanz-Tests (HDT) die Leistungsunterschiede zwischen der rechten und linken Hand eines Kindes feststellen. Die Testaufgaben sind mehrheitlich nicht standardisiert und werden von den Therapeutinnen individuell zusammengestellt. Psychomotorische TherapieWird eine Psychomotorische Therapie eingeleitet, findet sie einmal wöchentlich einzeln oder in Kleingruppen statt und dauert in der Regel ca. zwei Jahre. Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen unterstützen den Therapieverlauf.
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